Sachverständigenbüro MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter
In Rahmen eines Erbfalls befindet sich im Nachlass eine Gewerbeeinheit mit ca. 550 m². Diese ist langfristig vermietet. Im Bescheid zur Feststellung des Grundbesitzwertes durch die Finanzbehörde ermittelt diese einen Wert der Gewerbeeinheit von 680.000 €. Nach Aktenstudium stellte der Steuerberater fest, dass dem Bescheid lediglich das Sachwertverfahren zu Grunde lag. Freibeträge für den Erben (St-Kl. I) waren keine mehr vorhanden. Bewertung durch das Finanzamt im Sachwertverfahren 680.000 15 % anteilig zu versteuern = 102.200 Der Steuerberater bittet mich den zutreffenden Verkehrswert für die Gewerbeeinheit zu ermitteln. Nach Durchsicht der Unterlagen, wie Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis, wurde festgestellt, dass Rechte und Lasten, sowie der Objektzustand nebst Instandhaltungsrückstau im Bemessungsbescheid des Finanzamtes bisher keine Würdigung fanden. unbelasteter Verkehrswert neu 680.000 abzgl. objektspezifische Grundstückmerkmale - 270.000 neuer Verkehrswert 410.000 11 % anteilig zu versteuern = 45.100 Enormer Vorteil durch die neue Bewertung = 57.100 Jeder Fall gestaltet sich anders und muss natürlich im Vorfeld geprüft werden. Ich biete ihnen deshalb eine Pauschale für eine Vorprüfung an. Dazu gehört eine Ortsbesichtigung und ein Studium der vorhandenen Unterlagen, wie Pläne, Grundbuchauszüge, Bescheide des Finanzamts, evtl. Vorberechnungen. Nach der Vorprüfung kann sodann gemeinsam entschieden werden, ob ein Werter- mittlungsgutachten noch erstellt werden soll. Die Ausführungen in den Fallbeispielen dienen lediglich einer groben Einschätzung. Jeder weitere Einzelfall bedarf daher einer genauen Untersuchung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, sowie der gutachterlichen Prüfung der Immobilienseite durch einen Sachverständigen.
Fallbeispiel 3: Erbfall Gewerbeeinheit
© MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter Januar 2024