Beim
Neubau
eines
Wohnhauses,
aber
auch
bei
allen
anderen
Bauvorhaben
wie
Geschäftshäuser
oder
Gewerbebauten,
muss
sich
der
Bauherr
auf
die
Qualität
des
Generalübernehmers, des Bauunternehmers oder auch des Handwerkers verlassen können.
Vor der schriftlichen Beauftragung der Firmen sollte grundsätzlich
ein Baubegleiter oder ein Berater hinzu gezogen werden!!
Für mich gibt es vier Grundsätze:
1.
Legen Sie bereits zum Vertrag fest, welche Erwartungen Sie an das Objekt
haben.
Legen Sie die Details fest, wie diese ausgeführt werden müssen. Benennen Sie
das Material, Dimensionierung und Ausführungsart.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall!
2.
“Die Vermeidung von Mängeln und Planungsfehlern beginnt bereits vor
Baubeginn bzw. vor dem Kauf einer Immobilie, und ca. 85 % aller Mängel sind
erfahrungs-gemäß Planungsfehler!”
3.
“Zweitwichtigster Faktor einer Vermeidung von Baumängeln ist eine
funktionierende Bauleitung und Bauüberwachung, bzw. Baubegleitung.”
4.
“Mehr als 90 % aller Baufinanzierungen sind nicht ausreichend!”
5.
„Sie bekommen nur das, was Sie bestellen und was Sie auch überprüfen -
da eine DIN und NORM nur eine Empfehlung ist. Der Begriff „Allgemein
anerkannte Regeln der Technik“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
UND: Bestehen Sie, insbesondere bei Mehrfamilien- oder Reihenhäusern auf die beste
Qualität des Schallschutzes, das was technisch machbar ist.
§ Das neue Bauvertragsrecht für
Verbraucher (gültig seit dem 01.01.2018)
besagt, dass von den allermeisten Klauseln des
Gesetzes, die den Verbraucher schützen, nicht
abgewichen werden darf. Aber auch den
Unternehmen bietet das neue Gesetz im Bereich
der Abnahme eine zusätzliche Sicherheit.
Für eine ausführliche Vertragsgestaltung und -beratung sollte immer auch ein Rechtsanwalt
zu Rate gezogen werden. Das wird sich mit Sicherheit rechnen!
Meine Aufgaben als Baubegleiter und Berater:
- Beratung bereits vor Vertragsbschluss
- Prüfung des Zahlungsplanes nach Baufortschritt
- Prüfung der Baubeschreibung auf Vollständigkeit vor Vertragsabschluss
- Überprüfung und Kontrolle der Bauleistungen
- Bauabnahme mit den einzelnen Handwerkern, bzw.
der Baufirma (Generalübernehmer, Bauträger)
Die Vertragsgestaltung mit Herstellern von Fertighäusern bedarf einer
besonderen Prüfung, da der Bauherr meist mit mehreren Vertragspartnern ein
Vertragsverhältnis eingeht!
Bei einer Beauftragung eines Bau-Sachverständigen erst zum Zeitpunkt der Abnahme des
Gebäudes, kann es meist schon zu spät sein. Sehr oft wird so bei der späteren Begut-
achtung von Baumängeln und den daraus entstandenen Schäden festgestellt, dass es sich in
ca. 80 % bis 90 % der Fälle um Planungsfehler handelt.
Wichtigster Punkt bei der Ausführung eines Bauvorhabens ist die Einhaltung der
Gebrauchstauglichkeit und Nachhaltigkeit! Hier wird z.B. oft festgestellt, dass viele
Baumaterialien gar keine bauaufsichtliche Zulassung haben.
Je früher für ein Bauvorhaben in eine seriöse und professionelle Beratung investiert wird,
desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Baumängel bereits während der Planungsphase
entdeckt und behoben werden können. Auch können vor Vertragsabschluss sogenannte
Nachträge bereits in den Kaufpreis berücksichtigt werden. Eine Baufinanzierung darf nicht
durch Nachträge belastet werden.
Der Sinn einer Baubegleitung besteht darin, Probleme frühzeitig zu erkennen
um später zeitraubende und nervige Streitigkeiten zu vermeiden!
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Gehen Sie kein Risiko ein und suchen Sie
sich rechtzeitig vor Vertragsabschluss professionelle Unterstützung!!
Baubegleitung - unabhängig und kompetent
© MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter Oktober 2025